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Start für Landesförderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen

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Lebenslanges Lernen ist erwünscht und von beruflicher Weiterbildung profitieren sowohl die Beschäftigten als auch die Betriebe. Mit dem Landesförderprogramm Berufliche Weiterbildung werden jetzt beide Seiten finanziell unterstützt.

Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 EUR sowie Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern bzw. Selbstständige mit Sitz bzw. Niederlassung in Sachsen können einen Zuschuss zu den Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Dabei werden in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Geringfügig Beschäftigte bekommen einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Die Zuwendung kann bis zu 4.500 Euro betragen. Unterstützt werden Maßnahmen der individuell berufsbezogenen und der betrieblichen Weiterbildung, die sich am spezifischen Bedarf der Beschäftigten beziehungsweise der Unternehmen und sonstigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern orientieren.

Die Förderung wird über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) umgesetzt. Antragstellung und Verwendungsnachweisführung erfolgen in einem digitalisierten, vereinfachten Zuwendungsverfahren.

https://www.sab.sachsen.de/berufliche-weiterbildung-betriebliche-weiterbildung

https://www.sab.sachsen.de/berufliche-weiterbildung-individuell-berufsbezogene-weiterbildung

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