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Meldungen

Steuerberater dürfen Neustarthilfe für Mandanten beantragen

Neue Entwicklungen bei der Neustarthilfe. Steuerberater können seit 12. März 2021 für Mandanten den Antrag auf Neustarthilfe stellen. Natürliche Personen können die Neustarthilfe daneben auch selbst beantragen. Möglich sind nunmehr auch Anträge, mit denen Umsätze aus Personengesellschaften geltend gemacht werden bzw. Anträge für Ein-Personen-Kapitalgesellschaften.
Wichtig: Diese Anträge müssen über einen Steuerberater gestellt werden.

Zuschuss für Steuerberaterkosten

Für die Kosten des Steuerberaters ist darüber hinaus ein Zuschuss möglich: Bei einer beantragten Fo?rdersumme von bis zu 5.000 Euro liegt dieser Zuschuss bei maximal 250 Euro. Er wird zusätzlich zur Neustarthilfe gezahlt. Wird der Antrag auf Neustarthilfe abgelehnt bzw. negativ beschieden, werden die Kosten für den Steuerberater jedoch nicht übernommen.
Mit der Neustarthilfe sollen Soloselbsta?ndige finanziell unterstützt werden. Förderfähig sind Personen, die von Januar bis Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für die die Fixkostenerstattung im Rahmen der U?berbru?ckungshilfe III daher nicht in Frage kommt. Neustart- sowie U?berbru?ckungshilfe III schließen sich gegenseitig aus.
Den FAQ-Katalog zur Neustarthilfe gibt es www.bstbk.de/downloads/bstbk/steuerrecht-und-rechnungslegung/fachinfos/BStBK_FAQ_Neustarthilfe.pdf.