Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) fordern einen grundlegenden Kurswechsel im Steuervollzug. In einem gemeinsamen Forderungspapier sprechen sie sich für mehr Kooperation, Verbindlichkeit und Rechtssicherheit sowie für einen konsequenten Abbau bürokratischer Belastungen aus. Im Zentrum stehen praxistaugliche Rahmenbedingungen, die der besonderen Situation kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und ihrer Berater gerecht werden.
Kritikpunkt ist, dass der Steuervollzug vielfach noch von einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber Unternehmen und ihren steuerlichen Beratern geprägt ist. BStBK und DStV setzen sich daher für eine stärkere Berücksichtigung des Steuerberaters als Compliance-Instanz von KMU und einen risikoorientierten, kooperativen Steuervollzug ein.
Kooperativ, rechtssicher und zügig
KMU bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Gleichzeitig werden ihre steuerlichen Pflichten immer komplexer. Unternehmen müssen zunehmend größere Datenmengen digital und innerhalb immer kürzerer Fristen bereitstellen. Dem stehen lange Bearbeitungszeiten, uneinheitliche Verfahren und ein noch nicht ausgeschöpftes Digitalisierungspotenzial der Finanzverwaltung gegenüber. Das führt zu erheblichen Belastungen und langanhaltender Rechtsunsicherheit.
„Steuerberaterinnen und Steuerberater sind Organe der Steuerrechtspflege. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sind sie zugleich die zentrale Beratungs-, Kontroll- und Tax-Compliance-Instanz. Diese besondere Stellung muss auch im Besteuerungsverfahren und bei der Risikobewertung durch die Finanzverwaltung angemessen berücksichtigt werden. Wer auf qualifizierte steuerliche Beratung setzt, soll spürbar von schnelleren Verfahren und früherer Rechtssicherheit profitieren“, fordert BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab.
Mit Blick auf die Unternehmen hebt DStV-Präsident Torsten Lüth hervor: „Ein mittelständischer Betrieb ist kein Konzern im Kleinformat. Viele KMU verfügen weder über eigene Steuerabteilungen noch über umfangreiche Compliance- und IT-Strukturen. Der Steuervollzug muss deshalb risikoorientiert, verhältnismäßig und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sein. Wer KMU nach den Maßstäben großer Unternehmen behandelt, schafft keine bessere Compliance, sondern zusätzliche Bürokratie. Zudem müssen Politik und Verwaltung die besondere Rolle des Berufsstands stärker berücksichtigen und auch gesetzlich verankern“.
BStBK und DStV stellen klar: Die zunehmende Bereitstellung steuerlich relevanter Daten und weitergehende Mitwirkungspflichten können nur dann auf Akzeptanz stoßen, wenn ihnen konkrete Vorteile auch für die Unternehmen gegenüberstehen. Dazu gehören schnellere Verfahren, weniger Doppelarbeit, eine verlässliche Begrenzung von Prüfungszeiträumen und frühzeitige Rechtssicherheit.
