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Meldungen

Treffen der Mitteldeutschen Steuerberaterkammern

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Am 17. April 2026 kamen Präsidenten, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder der fünf Steuerberaterkammern aus Mitteldeutschland zusammen. Das Arbeitstreffen in Lübbenau diente dem Erfahrungsaustausch in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Berufsrecht sowie Kammerorganisation.

Die Steuerberaterkammer Sachsen berichtete über die Anpassung der Ausbildungsempfehlung zum Ausbildungsjahr 2027/28, über die Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz und über die Mitteilungspflichten zum Berufsregister nach § 76c StBerG. Hinter diesem Paragrafen steht die Idee einer Gesetzesinitiative der mitteldeutschen Steuerberaterkammern zur Einführung einer elektronischen Mitteilungspflicht.

Die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt zeigte die Entwicklung der empfohlenen Ausbildungsvergütung und Fortbildungsprüfungen auf. Ebenfalls wurde über die Geldwäscheprävention und die perspektivische Kammerfinanzierung gesprochen.

Der Ausbildungsgang „Steuerfachangestellter mit Bachelor of Laws“ sowie die Organisation und Durchführung der elektronischen Steuerberaterprüfung beschäftigt die Steuerberaterkammer Brandenburg. Besonders wertvoll sind die diesbezüglichen Erfahrungen, die andere Kammern bereits sammeln. So gab Anja Kellner, Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Sachsen, einen umfassenden Überblick zum Vorbereitungsstand der Steuerberaterprüfung, die im Herbst 2026 erstmals verbindlich elektronisch durchgeführt werden wird.

Die Vertreter der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern referierten über die Ausbildung mit Fachhochschulreife. Weiterhin teilten sie ihre Erfahrungen im Hinblick der gemeinsamen „Bußgeldstelle“ in Ordnungswidrigkeitenverfahren und diskutierten die Idee einer einheitlichen Webseite aller Steuerberaterkammern.

Das Arbeitstreffen bewerteten die Mitteldeutschen Steuerberaterkammern als sehr befruchtend und sachdienlich. Eine Fortsetzung im Jahresturnus wird angestrebt.