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Meldungen

Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung

Vollmachtsdatenbank

Die Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung (VDB SV) nimmt Gestalt an. Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 22. September 2026 die Gemeinsamen Grundsätze für das neue Verfahren genehmigte, hat auch das Bundesministerium der Finanzen sein Einvernehmen erklärt.

Die Gemeinsamen Grundsätze wurden von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) mit den beteiligten Sozialversicherungsträgern erarbeitet. Sie regeln die wesentlichen Grundlagen des künftigen Verfahrens – unter anderem Inhalt und elektronische Abbildung der Vollmacht, die Eintragung und Verwaltung der Vollmachten sowie den Abruf durch die berechtigten Stellen.

Mit der Genehmigung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Start der VDB SV am 1. Januar 2028 erreicht.

Weniger Bürokratie durch digitalen Vollmachtsnachweis in der Entgeltabrechnung

Die VDB SV wird die Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern und Sozialversicherungsträgern vereinfachen. Vollmachten können künftig zentral elektronisch verwaltet werden. Ist eine entsprechende Vollmacht in der Datenbank hinterlegt, soll der bisher erforderliche schriftliche Vollmachtsnachweis im Einzelfall entfallen. Damit leistet das neue Verfahren einen wichtigen Beitrag zur Bürokratieentlastung und zur weiteren Digitalisierung der sozialen Sicherung.

Für den steuerberatenden Berufsstand ist die VDB SV damit ein weiterer wichtiger Baustein für digitale, medienbruchfreie Verfahren in der Entgeltabrechnung mit den Sozialversicherungsträgern.

Als nächsten Schritt erarbeitet die BStBK gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern die Verfahrensbeschreibung. Sie soll die Gemeinsamen Grundsätze erläutern und das Verfahren weiter konkretisieren.