Ab 2026 Änderungen bei Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Übergangsregelungen und Verschiebung geplant
Zum 1. Januar 2026 treten Änderungen bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf in Kraft. Bisher bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung durch die Steuerpflichtigen, wenn die Bekanntgabe per ... Mehr erfahren







