
Vollmachtsdaten - es besteht Handlungsbedarf
Die Neufassung des § 122a AO sorgt dafür, dass die elektronische Bereitstellung von Bescheiden und anderen Verwaltungsakten durch die Finanzverwaltung schrittweise zur Regel wird. Eine Bekanntgabe per Postweg bleibt möglich, muss ... Mehr erfahren





