
Bundessteuerberaterkammer: Anwendung des sog. „modifizierten Ertragswertverfahrens“ nicht zu empfehlen
Bei der Unternehmensbewertung greift die BGH-Rechtsprechung auf ein sog. modifiziertes Ertragswertverfahren zurück. Teilweise wird argumentiert, diese Methode sei bindend für alle familien- und erbrechtlichen Bewertungsanlässe. ... Mehr erfahren