
Onlinepflicht für Anträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG
Wie die Generalzolldirektion informiert, soll es ab 1. Januar 2025 eine Online-Verpflichtung für Anträge auf Steuerentlastungen nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG geben. Momentan werden die entsprechenden ... Mehr erfahren

