
Eingabe zum Verzicht auf Sanktionierung bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) gab die Eingabe zum Verzicht auf Sanktionierung bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) und dem Bundesamt für Justiz (BfJ) ... Mehr erfahren


