Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG)

Aufgrund der Vereinbarung zwischen der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen und der Steuerberaterkammer Niedersachsen gemäß § 8 Abs. 5 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfestellungsgesetz – BQFG) ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung der Gleichwertigkeit die Steuerberaterkammer Niedersachsen örtlich zuständig.

Es werden somit alle im Zusammenhang mit der Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation durch die Steuerberaterkammer Niedersachsen wahrgenommen. Wir bitten daher entsprechende Anfragen und Anträge direkt an folgende Adresse zu senden:

Steuerberaterkammer Niedersachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Adenauerallee 20
30175 Hannover

Mehr Infos zum Beruf: SteuerDeineKarriere.de