Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende Weiterbildungen:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Steuerfachwirt, Geprüfter Bilanzbuchalter, Betriebswirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement,
- Berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen. z.B. duales Studium an der Berufsakademie Sachsen.
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten der verschiedenen Veranstalter. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Stelle.
Bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden. Die Förderung einer Maßnahme muss vor deren Beginn beantragt werden. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:
- Maßnahmekosten,
- Fahrtkosten,
- Aufenthaltskosten,
- Notwendige Arbeitsmittel.
Neu ab 1.1.2017:
- sog. IT-Bonus - Zuschuss i.H.v. 250 € zum Erwerb eines Computers möglich
- Prüfungskosten