Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden ist bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen ein Schlichtungsausschuss gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG eingerichtet.
Dieser Schlichtungsausschuss kann nur Streitigkeiten aus bestehenden Berufsausbildungsverhältnissen verhandeln, bzw. wenn es Streitigkeiten um deren Beendigung gibt. Die Verhandlung ist Prozessvoraussetzung für eine Klage vor dem Arbeitsgericht.
Eine Streitigkeit sollte erst vor den Schlichtungsausschuss getragen werden, wenn die Bemühungen der Vertragspartner, selbst zu einer Verständigung zu kommen, ohne Erfolg geblieben sind.
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Sylvia
Pogrzeba
Mitarbeiterin Berufsausbildung & Prüfungswesen
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