
Entlastungsanträge nach § 9b StromStG für 2024 sind bis zum 31. Dezember 2025 zu stellen
Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurde die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG für die Jahre 2024 und 2025 ausgeweitet. Betriebe des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft können demnach unter ... Mehr erfahren






