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Endgültiger Fristablauf für Schlussabrechnungen Corona-Wirtschaftshilfen
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) weist darauf hin, dass die sogenannte Nachfrist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen am 31. Januar 2024 ausläuft (vgl. Rundschreiben 306/2023 vom 27. ... Mehr erfahren