
§ 122a AO nF in der Vollmachtsdatenbank - Grundsätzliche elektronische Bescheidbekanntgabe ab 2026
Ab 1. Januar 2026 gilt der § 122a AO, welcher die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden regelt, in einer neuen Fassung. Während bisher Steuerbescheide nur mit Einwilligung des Beteiligten bzw. des Steuerberaters elektronisch ... Mehr erfahren