
Sanktionierungsverzicht bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen 2024
Der Forderung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zum Verzicht auf Sanktionierung bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen 2024 wird entsprochen. Dies geht aus einem Schreiben des Referates III A 3 aus dem Bundesministerium ... Mehr erfahren



