Service: Berufsregister und Kammerbeitrag
Einzugsermächtigung
Hier finden Sie das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats.
Bitte senden Sie uns das von Ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular unbedingt im Original zu. Eine Übersendung per Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend.
Gesellschafterliste
Gemäß § 76e Abs. 1 StBerG ergeben sich alljährlich im Monat Januar Anzeigepflichten. Nach der benannten Vorschrift haben die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Berufsausübungsgesellschaft sowie die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne des § 55 a Abs. 1 Satz 3 StBerG eine von ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter bei der zuständigen Kammer einzureichen. Ein dafür vorgesehenes Formular können Sie hier herunterladen.
Beitragsordnung
Antrag auf Ermäßigung 2025
Ermäßigung des Kopfbeitrags
Gemäß § 3 der Beitragsordnung der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen kann der Kopfbeitrag für ein Geschäftsjahr ermäßigt werden. Ermäßigungen gemäß § 3 Abs. 1 werden bei der Ausfertigung des Beitragsbescheids des jeweiligen Geschäftsjahrs bereits berücksichtigt. Ermäßigungen gemäß § 3 Abs. 2 und 4 können Sie mit nebenstehendem Vordruck beantragen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des jeweiligen Beitragsbescheids unter Verwendung dieses Vordrucks bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen zu stellen ist.
Über die Entscheidung zu Ihrem Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.